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   BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97   

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BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97 (https://dejure.org/1997,3132)
BayObLG, Entscheidung vom 18.09.1997 - 2Z BR 85/97 (https://dejure.org/1997,3132)
BayObLG, Entscheidung vom 18. September 1997 - 2Z BR 85/97 (https://dejure.org/1997,3132)
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Volltextveröffentlichungen (3)

Kurzfassungen/Presse (2)

Verfahrensgang

  • LG München I - 1 T 4216/97
  • BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97

Papierfundstellen

  • DNotZ 1998, 505
  • FGPrax 1998, 21
  • FamRZ 1998, 1619
  • Rpfleger 1998, 70
 
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Wird zitiert von ... (3)Neu Zitiert selbst (7)

  • BGH, 09.07.1980 - V ZB 16/79

    Vertretung eines Minderjährigen bei der Schenkung von Wohnungseigentum; Begriff

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97
    Es ist daher die Bestellung eines Ergänzungspflegers erforderlich (Anschluß an BGHZ 78, 28 ff.).

    b) (1) Die Vorinstanzen haben die Frage, ob die Überlassung des Wohnungseigentums und des Teileigentums dem Beteiligten zu 2 lediglich einen rechtlichen Vorteil bringt, nach den vom Bundesgerichtshof in dem Beschluß vom 9.7.1980 (BGHZ 78, 28 ff. = Rpfleger 1980, 463 ) aufgestellten Grundsätzen beurteilt und verneint.

  • BayObLG, 10.01.1985 - BReg. 2 Z 117/84

    Zur Zulässigkeit von Inhaltsänderungen des Nießbrauchs

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97
    (1) Die Beteiligten haben als Inhalt des Nießbrauchs in zulässiger Weise (BayObLGZ 1985, 6/11 f.; BayDNotZ 1986, 151 ff.) vereinbart, daß die Nießbraucherin abweichend von § 1041 Satz 2 BGB auch die Aufwendungen für außergewöhnliche Ausbesserungen und Erneuerungen zu tragen hat.

    Eine Verpflichtung der Beteiligten zu 1 zur Wiederherstellung des Gebäudes im Falle von dessen überwiegender oder völliger Zerstörung ist damit, wie das Landgericht richtig feststellt, nicht begründet; es ist überhaupt sehr zweifelhaft, ob eine solche Verpflichtung zum Inhalt des Nießbrauchs gemacht werden könnte (vgl. BayObLGZ 1985, 6/11 m.w.N.).

  • BGH, 10.07.1980 - VII ZR 328/79

    Zulässigkeit der Abgabe an das Prozeßgericht in Wohnungseigentumsverfahren

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97
    Offen bleiben kann, ob auch die mit dem Eintritt in die Gemeinschaft verbundene gesamtschuldnerische Haftung des Beteiligten zu 2 für die zukünftigen Verpflichtungen der Wohnungseigentümer aus dem Verwaltervertrag (vgl. BGHZ 78, 57 /66; BayObLGZ 1986, 368 ff.; KG WuM 1993, 755) einen rechtlichen Nachteil im Sinne von § 107 BGB darstellt; der Senat hat diese Frage in dem Vorlagebeschluß (aaO S. 248) ebenso wie das Oberlandesgericht Celle (NJW 1976, 2214) bejaht.
  • BayObLG, 06.10.1986 - BReg. 2 Z 88/85

    Bindung des Erwerbers von Wohnungseigentum an den Verwaltervertrag

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97
    Offen bleiben kann, ob auch die mit dem Eintritt in die Gemeinschaft verbundene gesamtschuldnerische Haftung des Beteiligten zu 2 für die zukünftigen Verpflichtungen der Wohnungseigentümer aus dem Verwaltervertrag (vgl. BGHZ 78, 57 /66; BayObLGZ 1986, 368 ff.; KG WuM 1993, 755) einen rechtlichen Nachteil im Sinne von § 107 BGB darstellt; der Senat hat diese Frage in dem Vorlagebeschluß (aaO S. 248) ebenso wie das Oberlandesgericht Celle (NJW 1976, 2214) bejaht.
  • KG, 20.09.1993 - 24 W 188/93

    Vergütungsansprüche des Verwalters einer Wohnungseigentumsanlage nach dessen

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97
    Offen bleiben kann, ob auch die mit dem Eintritt in die Gemeinschaft verbundene gesamtschuldnerische Haftung des Beteiligten zu 2 für die zukünftigen Verpflichtungen der Wohnungseigentümer aus dem Verwaltervertrag (vgl. BGHZ 78, 57 /66; BayObLGZ 1986, 368 ff.; KG WuM 1993, 755) einen rechtlichen Nachteil im Sinne von § 107 BGB darstellt; der Senat hat diese Frage in dem Vorlagebeschluß (aaO S. 248) ebenso wie das Oberlandesgericht Celle (NJW 1976, 2214) bejaht.
  • OLG Celle, 29.07.1976 - 4 Wx 9/76
    Auszug aus BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97
    Offen bleiben kann, ob auch die mit dem Eintritt in die Gemeinschaft verbundene gesamtschuldnerische Haftung des Beteiligten zu 2 für die zukünftigen Verpflichtungen der Wohnungseigentümer aus dem Verwaltervertrag (vgl. BGHZ 78, 57 /66; BayObLGZ 1986, 368 ff.; KG WuM 1993, 755) einen rechtlichen Nachteil im Sinne von § 107 BGB darstellt; der Senat hat diese Frage in dem Vorlagebeschluß (aaO S. 248) ebenso wie das Oberlandesgericht Celle (NJW 1976, 2214) bejaht.
  • BayObLG, 30.07.1979 - BReg. 2 Z 1/79

    Schenkung von Wohnungseigentum an Minderjährigen als lediglich rechtlicher

    Auszug aus BayObLG, 18.09.1997 - 2Z BR 85/97
    Der Bundesgerichtshof hat in der Entscheidung, die auf den Vorlagebeschluß des Senats vom 30.7.1979 (BayObLGZ 1979, 243 ff.) ergangen ist und die dort vertretene Rechtsauffassung bestätigt hat, ausgeführt, daß die Frage aus einer Gesamtbetrachtung des schuldrechtlichen und des dinglichen Vertrags heraus zu beurteilen sei.
  • BGH, 30.09.2010 - V ZB 206/10

    Schenkweiser Erwerb einer Eigentumswohnung durch einen Minderjährigen:

    Anders sei es nur, wenn die Gemeinschaftsordnung nicht unerhebliche Verschärfungen zu Lasten des Minderjährigen vorsehe (Senat, Beschluss vom 9. Juli 1980 - V ZB 16/79, BGHZ 78, 28, 32; BayObLG, BayObLGZ 1979, 243, 249), wenn ein Verwaltervertrag bestehe und der Minderjährige mit dem Erwerb der Eigentumswohnung in diesen eintrete (OLG Celle, NJW 1976, 2214, 2215; OLG Hamm, NZM 2000, 1028, 1029; vgl. auch BayObLG, FGPrax 1998, 21, 22) oder wenn die Eigentumswohnung vermietet sei (Schöner/Stöber, Grundbuchrecht, 14. Aufl., Rn. 3610m unter Hinweis auf Senat, Beschluss vom 3. Februar 2005 - V ZB 44/04, BGHZ 162, 137, 140, die aber selbst die Gegenmeinung vertreten).
  • OLG Hamm, 23.05.2000 - 15 W 119/00

    rechtliche Vorteilhaftigkeit der Schenkung eines Wohnungseigentums;

    Das Rechtsgeschäft kann deshalb nur wirksam werden, wenn es von einem vom Familiengericht zu bestellenden Ergänzungspfleger (§ 1909 BGB) genehmigt wird (BayObLG Rpfleger 1998, 70, 71); dementsprechend hat der Senat in diesem Punkt die Fassung der Zwischenverfügung des Grundbuchamts abgeändert.

    Der Eintritt des Wohnungseigentumserwerbers in den Verwaltervertrag vollzieht sich aufgrund einer entsprechenden Anwendung des § 10 Abs. 4 WEG (BayObLGZ 1986, 368, 370; Rpfleger 1998, 70, 71; KG WuM 1993, 755, 756).

    Denn der Ausgleichsanspruch, der der Beteiligten zu 2) hinsichtlich der Lasten und Kosten des gemeinschaftlichen Eigentums gegen die Beteiligte zu 1) als Nießbraucherin gemäß § 1047 BGB zustehen kann, berührt die schuldrechtliche Verpflichtung des minderjährigen Erwerbers im Außenverhältnis gegenüber den anderen Wohnungseigentümern und dem Verwalter nicht (vgl. BayObLG Rpfleger 1998, 70, 71).

  • VerfGH Berlin, 24.08.2000 - VerfGH 17/00

    Fachgerichtliche Übertragung des Sorgerechts von Kindesmutter auf einen Vormund -

    Die persönliche mündliche Anhörungspflicht des § 50 a FGG gilt mit Rücksicht darauf, dass die Entziehung der Personensorge schwerwiegende tatsächliche Folgen für Mutter und Kind auslösen können, grundsätzlich auch für das Beschwerdeverfahren, und zwar auch dann, wenn, wie hier, eine ordnungsgemäße Anhörung in erster Instanz stattgefunden hat (st. Rspr. BVerfG NJW 1984, 1025 zu § 64 FGG a.F.; BayObLG in FGPrax 1995, 156; OLG Oldenburg in FGPrax 1998, 21; KG in FGPrax 1998, 243; zu § 5 Abs. 1 S. 1 FEVG; OLG Stuttgart in FamRZ 1998, 1111).
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Rechtsprechung
   LG Köln, 07.10.1997 - 11 T 270/97   

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https://dejure.org/1997,8798
LG Köln, 07.10.1997 - 11 T 270/97 (https://dejure.org/1997,8798)
LG Köln, Entscheidung vom 07.10.1997 - 11 T 270/97 (https://dejure.org/1997,8798)
LG Köln, Entscheidung vom 07. Oktober 1997 - 11 T 270/97 (https://dejure.org/1997,8798)
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Volltextveröffentlichung

  • juris (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

Papierfundstellen

  • NJW-RR 1999, 455
  • NZM 1998, 879
  • Rpfleger 1998, 70
 
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Wird zitiert von ... (2)

  • OLG Stuttgart, 28.09.2010 - 8 W 412/10

    Grundbucheinsicht: Berechtigtes Interesse eines Grundstücksmaklers

    So ist in der Rechtsprechung und Literatur auch das Recht des Maklers zur Grundbucheinsicht zum Zwecke der Verwirklichung seines Provisionsanspruchs bejaht worden (OLG Stuttgart/Senat Rpfleger 1983, 272; LG Köln NJW-RR 1999, 455; Kohler, a.a.O., Rn. 22; Mansel in Jauernig, BGB, 13. Aufl. 2009, § 654 BGB Rn. 9; Wilsch in Beck'scher Online-Kommentar, Stand 1. Juni 2010, § 12 GBO Rn. 54; je m.w.N.).
  • OLG Düsseldorf, 06.01.2017 - 3 Wx 270/16

    Umfang des Einsichtsrechts eines Maklers in das Grundbuch

    Die Beteiligte erstrebt eine sogenannte erweiterte Grundbucheinsicht gemäß §§ 12 Abs. 3 Nr. 1 GBO, 46 Abs. 1 GBV, nämlich über die in § 12 Abs. 1 GBO genannten Inhalte - Grundbuch als solches, dort in Bezug genommene Urkunden sowie noch nicht erledigte Eintragungsanträge - hinaus (allein hierdurch unterscheidet sich der gegebene Fall von dem der Entscheidung des LG Köln NJW-RR 1999, 455 zugrunde liegenden, in dem es nur um Einsicht in Abt. I des Grundbuchs ging).
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